Kommunikationsassistenz für Gehörlose
Ich biete professionelle Hilfe bei der Kommunikation zwischen Gehörlosen und Hörenden an.
Sie benötigen Hilfe bei Arztbesuchen oder anderen wichtigen Behördengängen? - Ich möchte Ihnen gerne behilflich sein.
Ich habe langjährige Erfahrung im Umgang mit gehörlosen bzw. hörgeschädigten Menschen
...biete Unterstützung in der Kommunikation zwischen Gehörlosen
und Hörenden, z. B.
1. bei Behörden oder Ämtern
2. bei Arztbesuchen oder andere medizinischen Einrichtungen
3. Arbeitsassistenz (Kommunikation zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer)
und verschiedene andere Einsatzmöglichkeiten
Bezahlung erfolgt überwiegend durch Ämter bzw. Krankenkassen!
§ 17 Abs. 2 SGB I
"Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen."